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Lehrgänge

Waffensachkunde

Wiederladen von Patronenmunition

Vorderladerschiessen

Böllern

Verantwortliche Aufsicht

Zu den Lehrgängen Wiederladen von Patronenmuniton, Vorderladerschiessen und Böllern ist unbedingt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bereits am ersten Lehrgangsabend vorzulegen.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist bei ihrer zuständigen Behörde (Waffenbehörde) zu beantragen und dauert in der Regel zwischen 4 und 6 Wochen Bearbeitungszeit.
Denken Sie bitte an eine rechtzeitige Beantragung, bevor Sie sich zu einem Sprengstofflehrgang anmelden.
Ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung - keine Teilnahme an einem Lehrgang bzw. an der Prüfung möglich.

Die Lehrgangsgebühren sind Brutto ausgewiesen und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer, Prüfungs-/Verwaltungsgebühren und das Lehrmaterial.

Waffensachkunde
incl. verantwortliche Aufsicht
150,00 €
 
Verantwortliche Aufsicht
incl. Ausbildung auf dem Schießstand
65,00 €
 
Wiederladen von Patronenmunition
195,00 €
 
Vorderladerschiessen
195,00 €
 
Böllern
195,00 €
 
Kombi WL / VL
285,00 €
 
Kombi WL / Böller
285,00 €
 
Kombi VL / Böller
285,00 €
 
Kombi WL / VL / Böller
375,00 €