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Verantwortliche Aufsicht


Verantwortliche Aufsichtsperson Standaufsichtenlehrgang
gem. §27 WaffG und §10, §11 AWaffV

Anwendung finden die Richtlinien des Deutschen Schützenbundes e.V.
für die Qualifizierung von verantwortlichen Aufsichtspersonen (Standaufsicht)

In diesem Kurs bekommem Sie das zusätzliche Wissen vermittelt,
um als Aufsichtsperson andere Schützen sicher beaufsichtigen zu können und Sie auch alleine auf einer Schießstätte schießen dürfen.

Zum Lehrgangsbeginn sind vorzulegen:
Nachweis Sachkunde § 7 WaffG
Mitglied in einem Schießsport betreibenden Verein (Wettkampfpass oder ähnliches)
Das 18. Lebensjahr vollendet (Personalausweis)