Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Gegenstand und GeltungsbereichFür alle Vertragsabschlüsse durch Verbraucher, Behörden und Unternehmer gelten die nachfolgenden AGB. 2. Angebot, Vertragsabschluss und RücktrittDer Kaufvertrag kommt zustande mit Klaus Dockendorf, Grenzweg 51, 67071 Ludwigshafen (Lehrgangsträger).
UB im Original in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis müssen zu Lehrgangsbeginn vorliegen. 3. ZahlungsbedingungenSofern keine einzelvertraglichen Regelungen getroffen wurden, ergeben sich die Teilnahmegebühren aus den aktuellen Schulungsangeboten. Die Gebühren sind nach Anmeldung sofort, d.h. innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Anmeldebestätigung, ohne Abzüge unter Angabe von Name, Kursart und -termin auf das angegebene Konto zu zahlen. Maßgebend für die Einhaltung der Frist ist der Eingang der Zahlung auf dem Konto des Lehrgangsträgers. Bei Überschreiten der vorgenannten Zahlungsfrist von 14 Tagen tritt, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf, Zahlungsverzug ein. Alle Preise verstehen sich als Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Mehrsteuer, Prüfungs-/Verwaltungsgebühren und Schulungsmaterial. 4. EigentumsvorbehaltDie Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung mein Eigentum. 5. Durchführung von VeranstaltungenDie Schulungen werden entsprechend §32 1. SprengV durchgeführt. Ein Anspruch auf die Unterrichtsbeteiligung eines bestimmten Dozenten oder an einen bestimmten Ort besteht nicht und berechtigt weder zum Rücktritt noch zur Minderung des Entgelts. 6. Weisungsrecht und VerhaltensregelnDer Lehrgangsträger und ggf. mit der Abwicklung der Veranstaltung beauftragte Mitarbeiter und Referenten sind gegenüber den Teilnehmern weisungsbefugt und berechtigt, das Hausrecht auszuüben. Die Teilnehmer sind verpflichtet, Anweisungen strikt Folge zu leisten. 7. Schutz- und UrheberrechteDas Unterrichtsmaterial ist für den Eigengebrauch des Teilnehmers, der ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht erhält, bestimmt. Die Unterrichtsunterlagen oder Teile daraus dürfen ohne die schriftliche Einwilligung des Lehrgangsträgers nicht reproduziert oder verbreitet werden. Bild- und Tonaufnahmen dürfen nicht ohne vorherige Zustimmung des Lehrgangsträgers angefertigt werden. Deren beabsichtigte Verwendung ist in diesem Falle anzugeben und einzuhalten. 8. HaftungDer Lehrgangsträger haftet nicht für den Verlust, den Diebstahl oder die Beschädigung für die vom Teilnehmer zur Veranstaltung mitgebrachten Gegenstände. Der Lehrgangsträger haftet nur für solche Schäden die von ihm zu vertreten sind und durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, es sei denn, es wird aufgrund gesetzlicher Vorschriften zwingend gehaftet. Die Haftung ist beschränkt auf den Ersatz von unmittelbaren Schäden. Eine Haftung für mittelbare Personen-, Sach- oder Vermögensschäden sowie für Folgeschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Der Lehrgangsträger haftet nicht für das Verschulden von Prüfern, Dozenten, Ausbildern, Hilfspersonen, Referenten oder anderen zuarbeitenden Personen. Für erteilten Rat oder die Verwertung der erworbenen Kenntnisse übernimmt der Lehrgangsträger keine Haftung. Alle Unterlagen und Aussagen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, absolute Korrektheit und Aktualität. Sie ersetzen insbesondere keine rechtliche Beratung. Wird eine Veranstaltung nach Ziffer 2 oder Ziffer 5 abgesagt, so haftet der Lehrgangsträger in solchen Fällen nicht für entstandene Kosten, insbesondere für Reise-, Übernachtungskosten und/oder Arbeitsausfall oder Gebühren für die UB. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter besteht keine Haftung. Datenschutzrechtliche Anspruchsgrundlagen werden von dieser Haftungsregelung nicht erfasst. 9. Verjährung, AusschlussfristenAlle Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren nach 12 Monaten, soweit die Verjährung aufgrund gesetzlicher Vorschriften nicht schon früher eintritt. Die Verjährungsfristberechnung beginnt mit dem Ende der Veranstaltung. Die Verjährungsfrist gilt ebenfalls für Schadenersatzansprüche. 10. DatenschutzDer Lehrgangsträger verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen des Vertragszwecks sowie zu werblichen Zwecken, soweit dies ohne gesonderte Einwilligung gesetzlich zulässig ist. Mit vollständiger Abwicklung des Vertrages werden die personenbezogenen Daten des Auftraggebers für die weitere Verwendung abgelegt und/oder gespeichert und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gelöscht, es sei denn, es liegt eine gesonderte Einwilligung des Auftraggebers zur weiteren Verwendung vor. Im Übrigen hat der Auftraggeber nach Maßgabe der Datenschutzrechtlichen Bestimmungen ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner vom Lehrgangsträger gespeicherten Daten. Erfolgt die Datenspeicherung aufgrund staatlicher Anordnung, so muss eine Zustimmung zur Löschung der zuständigen Behörde vorgelegt werden. Aufgrund von datenschutzrechtlichen Anspruchsgrundlagen haftet der Lehrgangsträger nur für solche Schäden die von ihm zu vertreten sind und durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, es sei denn, es wird aufgrund gesetzlicher Vorschriften zwingend gehaftet. 11. Salvatorische KlauselSollte eine Bestimmung dieses Vertrages aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unwirksam, nichtig oder undurchführbar (unwirksame Bestimmung) sein, lässt dies die übrigen vertraglichen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige rechtswirksame Regelung als gewollt und vereinbart, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung und des ganzen Vertrages sowie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte am nächsten kommt. Dies gilt entsprechend im Fall des Vorliegens einer Vertragslücke. 12. SchlussbestimmungenÄnderungen, Nebenabreden und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Klausel. |