Der Lehrgang ist zweigeteilt.
Das sind im Teil 1 die Rechtsgrundlagen und im zweiten Teil die Fachgrundlagen.
In der Rechtskunde wird Ihnen die Grundlage der gesetzlichen Vorgaben vermittelt gemäß des Sprengstoffsgesetzes (SprengG) und der Sprengstoffverordnung (SprengV).
Die Fachkunde beinhält die Geschichte/Entwicklung, Umgang mit der Waffe, Pflege und Reinigung, Laden und Entladen der Waffe,
Umgang, Vernichtung, Lagerung, Erwerb und Transport von explosiven Stoffen (Schwarz- und Böllerpulver)