Laut deutschem Gesetz §7 WaffG steht vor dem Erwerb von Schusswaffen der Nachweis der bestandenen Prüfung zur Waffensachkunde.
Meine Schulungen sind behördlich anerkannt.
Die Waffensachkundeschulungen sind auf Sportschützen zugeschnitten.
Nach der bestandenen Prüfung erhalten Sie sofort Ihr Zeugnis.
Damit können Sie bei Ihrer Behörde vor Ort Ihre Waffenbesitzkarte (WBK) beantragen und erfüllen damit die Voraussetzung für den Erwerb und Besitz einer Sportwaffe.
Ein Waffensachkundelehrgang kann mit den anderen Kursen nicht kombiniert werden, weil der Waffensachkundelehrgang unter das Waffengesetz fällt und die anderen unter das Sprengstoffgesetz.
Vorausetzungen:
- Nachweis über zuvor absolviertes sportliches Schießtraining (Zum Beispiel mittels entsprechenden Eintragungen im Schießbuch)
- Personliche Eignung
- ausreichende Deutschkenntnisse
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