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Sie haben Interesse an einer Ausbildung für Waffensachkunde für Sportschützen gem. §7 des Waffengesetztes oder an einem Sprengstofflehrgang zum Erlangen einer Erlaubnis gem. §27 des Sprengstoffgesetzes zum Wiederladen von Patronenmunition, Vorderladerschiessen oder Böllern?

Dann sind Sie hier genau richtig.

In den Lehrgängen wird Ihnen die Sachkunde für die Waffensachkunde oder in den Sprengstofflehrgängen die Fachkunde vermittelt und endet nach bestandener Prüfung mit der Aushändigung eines Sach-/Fachkundezeugnis.

In den Lehrgängen werden Sie detailliert auf die theoretische und praktische Prüfung vorbereitet.
Sie erhalten ein Lehrskript zu dem jeweils gebuchten Lehrgang mit allen Details.
Während des Unterrichtes erhalten Sie umfangreiche Informationen und Tips, so dass Sie für die spätere Praxis vorbereitet sind.

Die Lehrgänge zur Waffensachkunde beinhalten ab dem 01. Juli 2025 auch den Lehrgang zur verantwortlichen Aufsicht und werden an 2 Wochenden abgehalten.
Der neue Lehrplan ist wie folgt gegliedert:
Beginn jeweils 10:00 Uhr.
Erstes Wochende:
Samstag: Waffenrecht
Sonntag: Ausbildung Waffentechnik und Ballistik,
Zweites Wochende:
Samstag: vormittags Ausbildung "Verantwortliche Aufsicht", nachmittags Ausbildung auf dem Schießstand mit scharfem Schuß.
Sonntag: Prüfungstag mit Beginn 09:00 Uhr.

Lehrgänge zur "verantwortlichen Aufsicht" werden natürlich weiterhin angeboten und zwar als Ganztageslehrgang und finden immer an einem Samstag statt, mit Beginn 10:00 Uhr.
Der Lehrplan ist gegliedert in Theorie mit anschliessender praktischen Ausbildung auf dem Schießstand.

Die in den Angeboten genannten Lehrgangsgebühren sind Brutto ausgewiesen und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer, Prüfungs-/Verwaltungsgebühren und entsprechendes Lehrmaterial.

Die angebotene Lehrgänge haben im gesamten Bundesgebiet Gültigkeit.

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